Wednesday 26 July 2017

Microsoft Stock Options Plans

2001 STOCK PLAN (in der jeweils gültigen Fassung und mit Wirkung zum 13. Dezember 2011) 1. Zweck des Plans. Der Zweck dieses Aktienplanes besteht darin, die besten zur Verfügung stehenden Personen für Positionen wesentlicher Verantwortung zu gewinnen und zu behalten, diesen Personen zusätzliche Anreize zu bieten und den Erfolg des Unternehmens zu fördern, indem sie die finanziellen Interessen der Mitarbeiter und Berater, die persönliche Dienstleistungen erbringen, angleichen Der Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft mit langfristigem Shareholder Value. Die hieraus erteilten Gewinne können nach dem Ermessen des Verwaltungsrates als Anreiz für Aktienoptionen, nicht qualifizierte Aktienoptionen, Stock Awards oder SARs verwendet werden, wie dies in den Bedingungen des Lizenzvertrags zum Ausdruck kommt. 2. Definitionen. Wie hierin verwendet, gelten die folgenden Definitionen: (a) 147 Auszeichnung 148 ist jede im Rahmen des Plans gewährte Auszeichnung, einschließlich Optionen, Stock Awards und SARs. (B) 147 Vergabevereinbarung 148 bedeutet eine schriftliche oder elektronische Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Preisträger, in der die Bedingungen des Preises festgelegt sind. (C) 147 Preisträger 148 ist der Inhaber eines herausragenden Preises. (D) 147 Vorstand 148 bezeichnet i) den Verwaltungsrat der Gesellschaft oder ii) sowohl den Verwaltungsrat als auch den Ausschuss, wenn ein Ausschuss gemäß Ziffer 4 Buchstabe a des Plans ernannt worden ist. (E) 147 Der Kodex 148 ist der Internal Revenue Code von 1986 in der geänderten Fassung. F) 147 Der Ausschuss 148 bezeichnet den vom Verwaltungsrat gemäß Ziffer 4 Buchstabe a des Plans ernannten Entschädigungsausschuss, wenn er jedoch ernannt wird, wenn der Verwaltungsrat mehr als einen Ausschuß nach Absatz 1 ernennt 4a und 147. Der Ausschuss 148 verweist auf den zuständigen Ausschuss, der im Kontext der Bezugnahme aufgeführt ist. (G) 147 Stammaktien 148 sind die Stammaktien der Microsoft Corporation. (H) 147 Unternehmen 148 bedeutet die Microsoft Corporation, eine Washington Corporation und deren Nachfolger. (I) 147 Berater 148 ist jede Person, mit Ausnahme eines Arbeitnehmers, der von der Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft beauftragt ist, persönliche Dienstleistungen anzubieten, auch als Berater. (J) 147 Ununterbrochener Status als Teilnehmer 148 bedeutet (1) für Arbeitnehmer, das Fehlen einer Unterbrechung oder Beendigung des Dienstes als Arbeitnehmer und (2) für Berater die Abwesenheit einer Unterbrechung, des Ausscheidens oder der Kündigung Persönliche Beratungs - oder Beratungsbeziehung mit der Gesellschaft oder das Auftreten eines Kündigungsereignisses, wie es in einer solchen Vereinbarung festgelegt ist. Ununterbrochener Status als Teilnehmer wird nicht als unterbrochen betrachtet (i) für einen Arbeitnehmer im Krankheitsfall, Mutterschaftsurlaub, Säuglingsurlaub, medizinischer Notfall, Militärurlaub oder jede andere Freizügigkeit, für die Ununterbrochener Status nicht berücksichtigt wird (Ii) für einen Berater im Fall einer vorübergehenden Unterbrechung einer solchen Person für die Erbringung von Dienstleistungen für die Gesellschaft, die zuvor von einem Vizepräsidenten der Gesellschaft schriftlich genehmigt wurde, unterbrochen wird Zu seinem Anfang. (K) 147 Umwandlungsoptionen 148 sind die in Abschnitt 6 (c) des Plans beschriebenen Optionen. (L) 147 Arbeitnehmer 148 bedeutet, dass jede Person, einschließlich eines Beamten, der ein Arbeitnehmer des öffentlichen Rechts ist, eine Entschädigung für persönliche Dienstleistungen erhält, sich in der amtlichen Personaldatenbank als Arbeitnehmer der Arbeitnehmer befindet und sich auf der Gehaltsliste der Arbeitnehmer befindet Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft. Eine Person ist auf der Gehaltsliste, wenn sie von der Gehaltsabteilung der Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft bezahlt wird. Personen, die der Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft Dienstleistungen in Form einer Vereinbarung mit einer Leasingperson leisten, Leiharbeitnehmer, die durch Leih - oder Leasinggesellschaften tätig sind oder dort beschäftigt sind, und Arbeitnehmer, die sich der Gesellschaft unterwerfen, Oder Tochterunternehmen, für die sie Dienstleistungen als unabhängige Vertragspartner erbringen oder die sie durch ein anderes Unternehmen beschäftigen oder vermitteln, während sie für die Zwecke dieses Plans keine Dienstnehmer sind, unabhängig davon, ob diese Personen sind oder nicht Gerichte, die Internal Revenue Service, das US Department of Labor oder eine andere natürliche oder juristische Person als juristische Personen des Unternehmens, der Muttergesellschaft oder der Tochtergesellschaft, entweder allein oder gemeinsam mit einer anderen Person oder Einrichtung. (M) 147 Inkrafttreten 148 ist der 1. Januar 2001. (n) 147 Börsengesetz 148 ist das Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils geltenden Fassung. (O) 147 Incentive Stock Option 148 bezeichnet jede Option, die als Anreizaktienoption im Sinne von Section 422 des Code zu qualifizieren ist. (P) 147Maximum Annual Participent Award 148 hat die in Abschnitt 5 (b) festgelegte Bedeutung. (Q) 147 Nichtqualifizierte Aktienoption 148 bedeutet eine Option, die nicht als Anreizaktienoption qualifiziert werden soll. (R) 147 Option 148 bezeichnet eine gemäß Ziffer 6 des Plans gewährte Aktienoption. (N) 147 Eltern 148 bedeutet eine jetzige oder jetzige bestehende Körperschaft, wie sie in § 424 (e) des Kodex definiert ist. (T) 147 Teilnehmer 148: Arbeitnehmer oder Berater. (U) 147 Im Plan 148 ist dieser Plan für das Jahr 2001 einschließlich aller Änderungen dargelegt. (V) 147 Anteil 148 bedeutet eine Stammaktie, die gemäß § 14 des Plans angepasst wurde. (W) 147 SAR 148 ist ein nach Ziffer 8 des Plans verliehenes Aktienwertsteigerungsrecht. (X) 147 Stock Award 148 bedeutet eine Gewährung von Aktien oder eines Anspruchs auf Erwerb von Anteilen oder ihres Barausgleichs (oder beides) gemäß Section 7 des Plans. (Y) 147 Die Tochtergesellschaft 148 bedeutet (i) bei einer Incentive - Aktienoption eine Kapitalgesellschaft, 148 ob jetzt oder nachträglich im Sinne von Section 424 (f) des Kodex und (ii) im Fall von Eine Aktienquote oder eine SAR mit Zustimmung des Verwaltungsrats, des Ausschusses oder einer anderen Person, die zur Durchführung des Plans gemäß Section 4 des Plans, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Personengesellschaft oder einer anderen Gesellschaft berechtigt ist, an der die Gesellschaft beteiligt ist Steuert mindestens 50% der Stimmrechte oder Beteiligungen. 3. Vorbehaltlich des Plans. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Ziffern 14 und 16 des Plans kann die maximale Gesamtzahl der Anteile (anteilig im Falle eines Aktiensplits, einer Aktiendividende oder eines ähnlichen Ereignisses in Bezug auf die Anteile) erhöht werden, die im Rahmen von Aktien ausgegeben und geliefert werden können Darf der Plan die Summe aus (a) allen Anteilen nicht überschreiten, die für zukünftige Zuteilungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß dem Aktienoptionsplan der Microsoft Corporation in der geänderten Fassung (1471991 Stock Plan148) und (b) Die nach Ablauf des Inkrafttretens verstrichen sind, auslaufen, ohne Anlieferung der Anteile annulliert werden oder die Rückgabe von Anteilen an die Gesellschaft zur Folge haben, abzüglich (c) 100.000.000 Aktien (unbereinigt für jeden Aktiensplit oder Aktiendividende in Bezug auf die Anteile). Die Anteile können zugelassene, aber nicht ausgegebene oder wiedereroberte Stammaktien sein. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0073: EN: HTML Vorbehaltlich der Bestimmungen des folgenden Satzes werden die nicht ausgegebenen Aktien, sofern sie nicht beendet worden sind, für den Fall, dass eine Prämie aus irgendeinem Grund auslaufen oder aus irgendeinem Grund nicht voll ausgeübt werden soll, der Plan. Unbeschadet abweichender Vereinbarungen, die in einem Programm enthalten sind, bei dem der Inhaber bestimmter Optionen diese Optionen an Dritte im Austausch gegen Bar oder andere Gegenleistung übertragen kann, Der Plan und die Anteile, die diesen Prämien unterliegen, stehen dem Regranten nach dem Plan nicht zur Verfügung, unabhängig davon, ob die übertragenen Optionen ausgeübt werden oder ohne Ausübung auslaufen. 4. Verwaltung des Plans. (eine Prozedur . Der Plan wird vom Verwaltungsrat der Gesellschaft verwaltet. (I) Der Verwaltungsrat kann einen oder mehrere Ausschüsse wählen, die jeweils nicht weniger als zwei Mitglieder des Verwaltungsrates zur Verwal - tung des Plans im Namen des Verwaltungsrats, vorbehaltlich der Bedingungen und Bedingungen des Verwaltungsrates, bestimmen können verschreiben. Sobald sie ernannt worden sind, bleiben diese Ausschüsse bis zur sonstigen Weisung des Verwaltungsrates bestehen. (Ii) Der Verwaltungsrat kann von Zeit zu Zeit die Größe des (der) Ausschusses (n) erhöhen und zusätzliche Mitglieder ernennen, Mitglieder (mit oder ohne Angabe von Gründen) ausschließen und neue Mitglieder dafür ersetzen oder offene Stellen besetzen. (Iii) Der / die im Auftrag des Verwaltungsrats für die Verwaltung des Plans ernannte Ausschuss kann seine Befugnis zur Verwaltung des Plans in dem Ausmaß delegieren, wie es in der Satzung des Ausschusses oder der Beschlussfassung des Verwaltungsrats vorgesehen ist. B) Befugnisse des Vorstandes. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Plans ist der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen befugt, (i) Incentive-Aktienoptionen, nichtqualifizierte Aktienoptionen, Stock Awards und SARs zu gewähren, (ii) gemäß Section 11 (b ) Des Planes, der Marktwert der Anteile (iii) gemäß § 11 a) des Ausübungspreises pro Aktie der zu gewährenden Prämien (iv) die Festlegung der Teilnehmer festzulegen, Und den Zeitpunkt oder die Uhrzeit, zu der die Prämien und die Anzahl der durch die einzelnen Prämien zu vertretenden Anteile (v) für die Auslegung des Plans und der Bedingungen der Prämien (vi) zur Vorgabe, Änderung und Aufhebung der Regeln und Regelungen für Den Plan einschließlich der Form der Vergabevereinbarung und die Art der Annahme eines Preises, (vii) die Bedingungen und Bestimmungen der einzelnen zu erteilenden Prämien (die nicht identisch sein müssen) zu bestimmen und mit Zustimmung des Preisträgers zu ändern oder zu ändern (Viii) die Genehmigung zur Umwandlung oder Substitution im Rahmen des Plans irgendeiner oder aller Umwandlungsoptionen (ix) zu beschleunigen oder zu verschieben (mit Zustimmung des Preisträgers) das Ausübungsdatum einer Auszeichnung (x) zur Genehmigung einer Person Im Namen der Gesellschaft jedes Instrument auszuführen, das erforderlich ist, um die Gewährung eines zuvor vom Verwaltungsrat gewährten Zuschusses zu vollziehen, und (xi) alle anderen Bestimmungen, die für die Verwaltung des Plans als notwendig oder ratsam erachtet werden, zu treffen, sofern keine Zustimmung eines Preisträgers vorliegt (Vii) oder (ix) wenn die Änderung, die Änderung, die Beschleunigung oder die Aufschiebung im ordnungsgemäßen Urteil des Vorstands dem Zuteilungsempfänger eine Leistung gewährt oder aufgrund einer Berichtigung gemäß § 14 erfolgt Dass eine Auszeichnung unter der Voraussetzung der Erfüllung eines oder mehrerer Leistungsziele erfolgt oder gewährt wird. Die Leistungsziele für die Prämien werden vom Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates festgelegt und sollen die Geschäftsstrategie unterstützen und die Interessen der Interessensvertreter mit Kunden - und Aktionärsinteressen ausrichten. Für Auszeichnungen, die als leistungsorientierte Vergütung nach § 162 (m) qualifiziert werden sollen, basieren Leistungsziele auf einem oder mehreren der folgenden wirtschaftlichen Kriterien: Umsatz - oder Lizenzvolumen, Umsatz, Kundenzufriedenheit, Aufwendungen, organisatorische Gesundheit / Produktivität , Das Ergebnis (einschließlich ähnlicher Messgrößen wie Nettogewinn, Betriebsgewinn und Jahresüberschuss, die vor oder nach Steuern, Zinsen, Abschreibungen oder Steuern berechnet werden können), Margen, Cashflow, Kapitalrendite, Eigenkapitalrendite und Rendite Auf Vermögenswerte oder Kapitalerträge, Betriebskapital, Produktlieferungen oder Freigaben, Marken - oder Produktanerkennung oder - annahme und / oder Aktienkurs. Diese Kriterien können individuell, alternativ oder in beliebiger Kombination in Bezug auf die Gesellschaft, eine Tochtergesellschaft, eine Sparte, eine Geschäftseinheit, eine Produktlinie, ein Produkt oder eine beliebige Kombination des Vorstehenden auf einer absoluten Basis oder relativ zu einem Ziel gemessen werden Benannte Vergleichsgruppe, Ergebnisse in anderen Perioden oder sonstige externe Maßnahmen und einschließlich oder Ausschluss von Posten, die sich auf die Bewertung auswirken könnten, wie außergewöhnliche oder ungewöhnliche und nicht wiederkehrende Gewinne oder Verluste, Rechtsstreitigkeiten oder Schadensersatzansprüche, wesentliche Änderungen der Steuergesetze und Akquisitionen Oder Desinvestitionen, die kumulative Auswirkung von Bilanzierungsänderungen, Vermögensabschreibungen, Restrukturierungsaufwendungen oder die Ergebnisse nicht fortgeführter Aktivitäten. C) Wirkung des Beschlusses. Alle Entscheidungen, Bestimmungen und Interpretationen des Vorstands sind für alle Teilnehmer und Preisträger endgültig und bindend. (A) Den Teilnehmern und Personen, für die ein Anstellungsverhältnis als Arbeitnehmer gewährt wurde, können Zuschüsse gewährt werden, sofern die Anreizoptionen nur den Arbeitnehmern gewährt werden können. Zur Vermeidung von Zweifeln sind die Direktoren nicht berechtigt, an dem Plan teilzunehmen, es sei denn, sie sind Arbeitnehmer oder Berater. (B) Die Höchstanzahl der Anteile, für die ein beliebiger Teilnehmer an einem Steuerjahr der Gesellschaft gewährt werden darf, darf nicht mehr als 20.000.000 Stammaktien für Optionen oder SARs oder 5.000.000 Aktien sein Aktien für Stock Awards (in beiden Fällen anteilig erhöht, im Falle eines Aktiensplits, einer Aktiendividende oder einer ähnlichen Veranstaltung hinsichtlich der Aktien). Wenn eine Option im Einklang mit einem SAR steht, so dass die Ausübung der Option oder SAR in Bezug auf eine Aktie das Tandem-SAR - bzw. Optionsrecht in Bezug auf jede Aktie, die Tandemoptions - und SAR-Rechte in Bezug auf jede Aktie, annulliert Die Aktie wird für die Zwecke des Maximalen Jährlichen Auszahlungspreises als Deckung für eine Aktie ausgegeben. (A) Jede Option wird in der schriftlichen oder elektronischen Optionsvereinbarung als entweder eine Incentive Stock Option oder eine Nonqualified Stock Option bezeichnet. Unbeschadet dieser Benennungen übersteigt jedoch der aggregierte Marktwert der Anteile, bei denen die Optionen, die als Incentive-Aktienoptionen bezeichnet werden, erstmals von einem Arbeitnehmer während eines Kalenderjahres (nach allen Plänen der Gesellschaft) ausübbar sind 100.000 werden solche Optionen als nicht qualifizierte Aktienoptionen behandelt. (B) Für die Zwecke von Abschnitt 6 Buchstabe a werden Optionen in der Reihenfolge berücksichtigt, in der sie gewährt wurden, und der Marktwert der Anteile wird zum Zeitpunkt der Wahl der Option in Bezug auf diese Anteile bestimmt Gewährt. (C) Optionen, die nach dem Plan für eine oder alle ausstehenden Aktienoptionen und Wertsteigerungsrechte von Mitarbeitern, Beratern, Beratern oder anderen Optionsinhabern, die von der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft erworben wurden, Die Optionen148) sind ab dem Ende der jeweiligen Verschmelzung oder der Erwerbung dieser Gesellschaften durch die Gesellschaft oder eine Tochtergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft wirksam, sofern diese Wandlungsoptionen nicht in allen vom Verwaltungsrat festgelegten Zeiträumen ausgeübt werden dürfen Unternehmen unmittelbar nach Abschluss der Fusion oder Übernahme, um die Einhaltung der anwendbaren Gesetze zu gewährleisten. Bei den Wandlungsoptionen kann es sich um anrechenbare Aktienoptionen oder nicht qualifizierte Aktienoptionen handeln, die vom Ausschuss festgelegt werden, wobei jedoch die Wertzuwachsrechte im erworbenen Unternehmen nur mit nichtqualifizierten Aktienoptionen umgesetzt oder ersetzt werden dürfen. Bei den Wandlungsoptionen handelt es sich um Optionen, um die Anzahl der Stammaktien zu erwerben, die durch Multiplikation der Anzahl der Aktien der erworbenen Einheit146s Stammaktien, die jeder dieser Aktienoptionen oder Aktienwerten zugrunde liegen, unmittelbar vor dem Abschluss der Fusion oder Übernahme durch die unter Ziffer 1 genannte Zahl erfolgen Der anwendbaren Verschmelzungs - oder Übernahmevereinbarung für die Umwandlung jeder Aktie einer solchen Gesellschaft146s Stammaktie in eine gemeinsame Aktie (die 147Merger Ratio148), aufgerundet auf die nächste vollständige Aktie. Solche Wandlungs - optionen sind zu einem Ausübungspreis je Stammaktie (erhöht auf den nächst - vollen Cent) gleich dem Ausübungspreis je Aktie des erworbenen Unternehmens146s Stammaktien unter jeder solchen Aktienoption oder Aktienwertsteigerung unmittelbar vor dem Schluss geteilt durch die Verschmelzungsverhältnis. Bei der Ausübung von Wandlungsoptionen werden keine Teilschuldverschreibungen ausgegeben. Anstelle dieser Emission werden die gemäß diesen Modalitäten ausgegebenen Stammaktien auf die nächste vollständige Aktie gerundet. Umtauschoptionen können ohne Erteilung eines Auszahlungsvertrages gewährt und ausgeübt werden. A) Stock Awards können entweder alleine oder zusätzlich zu anderen im Rahmen des Plans gewährten Prämien gewährt werden. Nachdem der Ausschuss festgestellt hat, dass er einen Stock Award anbieten wird, wird er den Preisträger schriftlich oder auf elektronischem Weg mittels eines Prämienabkommens über die Bedingungen und Beschränkungen informieren, einschließlich der eventuell mit dem Angebot verbundenen Erwartungen, einschließlich der Anzahl der Anteile, zu denen der Preisträger berechtigt ist, zu erhalten oder zu erwerben, gegebenenfalls den zu zahlenden Preis und gegebenenfalls den Zeitpunkt, zu dem der Preisträger das Angebot annehmen muss. Das Angebot wird durch die Ausführung eines Vergabeverein - kommens in der vom Ausschuss festgelegten Weise akzeptiert, vorausgesetzt, dass Anteile an einen Preisträger im Rahmen eines uneingeschränkten Aktienpreises ohne Erteilung eines Prämienabkommens ausgegeben werden können. (B) Sofern der Ausschuss nichts anderes bestimmt, sieht das Prämienabkommen den Verfall der dem Aktienpreis zugrunde liegenden nicht ausgetretenen Stammaktien vor, wenn der Preisträger aufgehört hat, ein Teilnehmer zu sein. Soweit der Awardee die Anteile, die nach dem Stock Award gewährt wurden, erworben hat und diese Anteile zu dem Zeitpunkt, zu dem der Anwerber nicht mehr Teilnehmer ist, nicht ausgeübt werden, bewirkt die Beendigung des Teilnehmerstatus einen sofortigen Verkauf dieser nicht begebenen Aktien Die Gesellschaft zum ursprünglichen Kurs je Stammaktie, die vom Preisträger gezahlt wird. A) Der Ausschuss hat die volle Befugnis und Befugnis, die nach eigenem Ermessen ausüben kann, SAR für ausgewählte Zuhörer zu gewähren. Der Ausschuss ist berechtigt, sowohl Tandem Stock Appreciation Rights (147Tandem SARs148) als auch eigenständige Wertsteigerungsrechte (147Stand-Alone SARs148) wie nachfolgend beschrieben zu gewähren. (I) Den Preisträgern kann eine Tandem - SAR gewährt werden, die von den Bedingungen und Bedingungen abhängig gemacht werden kann, die der Ausschuss zwischen der Ausübung der zugrunde liegenden Sektion 6 - Option für Stammaktien oder der Überlassung der Option im Austausch gegen eine Ausschüttung aus dem Gesellschaft in einem Betrag in Höhe des Überschusses von (A) dem Marktwert (nach dem Optionsrückkaufsdatum) der Anzahl der Anteile, in denen der Zuteilungsempfänger zum Zeitpunkt der Übergabe der Option (oder des zurückgegebenen Teils davon) ) Der aggregierte Ausübungspreis für diese Aktien. (Ii) Eine solche Optionsübergabe ist nur wirksam, wenn sie vom Ausschuss entweder zum Zeitpunkt der tatsächlichen Optionsübergabe oder zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt wird. Sofern die Rückkaufsbescheinigung genehmigt ist, können die Ausschüttungen, auf die der Zuteilungsempfänger gemäß Ziffer 8 Buchstabe b Anspruch hat, in Stammaktien erfolgen, die zum Zeitwert des Optionsrückkaufs, zu Barmitteln oder zum Teil in Aktien und zum Teil zum Marktwert bewertet werden In bar, wie es der Ausschuss für angemessen hält. (Iii) Wird die Herausgabe einer Option nicht durch den Ausschuss genehmigt, so behält der Preisträger alle Rechte, die er oder sie im Rahmen der aufgegebenen Option (oder des aufgegebenen Teils davon) am Optionsausübungstermin gehabt hat, und kann diese Rechte jederzeit ausüben (A) fünf (5) Geschäftstagen nach dem Eingang der Ablehnungsmitteilung oder (B) dem letzten Tag, an dem die Option nach den Bestimmungen des Instruments, das diese Option belegt, ansonsten ausübbar ist, jedoch in Nr Können diese Rechte mehr als zehn (10) Jahre nach dem Tag der Gewährung der Option gewährt werden. (C) Stand-alone-SARs. (I) Einem Preisträger kann eine eigenständige SAR gewährt werden, die nicht mit einer zugrunde liegenden Option gemäß Abschnitt 6 des Plans verbunden ist. Die Stand-Alone-SAR deckt eine bestimmte Anzahl von Stammaktien ab und ist auf die Bedingungen anwendbar, die vom Ausschuss festgelegt werden. Nach Ausübung der eigenständigen SAR ist der Inhaber berechtigt, eine Ausschüttung von der Gesellschaft in einer Höhe zu erhalten, die dem Überschuss von (A) dem gesamten fairen Marktwert (am Ausübungstag) der den ausgeübten Aktien zugrunde liegenden Aktien entspricht (B) der aggregierte Basispreis, der für diese Anteile gilt. (Ii) Die Anzahl der Stammaktien, die jedem eigenständigen SAR zugrunde liegen, und der Basispreis, der für diese Anteile gilt, wird vom Ausschuss zum Zeitpunkt der Erteilung der eigenständigen SAR festgelegt. In keinem Fall darf jedoch der Basispreis je Aktie unter dem fairen Marktwert je Basis-Stammaktie am Tag der Gewährung liegen. (Iii) Die Ausschüttung in Bezug auf eine ausgeübte eigenständige SAR kann in Stammaktien erfolgen, die zum Zeitpunkt des Ausübungszeitpunkts zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, in bar oder teilweise in Anteilen und teilweise in bar, sofern der Ausschuss dies für angemessen erachtet. (D) Die Stammaktien der SARs, die nach diesem Abschnitt 8 ausgeübt werden, sind für eine spätere Emission nach dem Plan nicht verfügbar. 9. Laufzeit des Plans. Der Plan tritt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Kraft. Sie bleibt so lange gültig, bis sie gemäß § 17 des Plans gekündigt wird. 10. Laufzeit der Auszahlungsbeschränkungen für Vesting und Repräsentation. A) Die Frist für jede Auszeichnung beträgt höchstens zehn (10) Jahre ab dem Tag der Gewährung. Jedoch im Fall einer Anreizaktienoption, die einem Teilnehmer gewährt wird, der zum Zeitpunkt des Erwerbs der Option Aktien besitzt, die mehr als zehn Prozent (10) der Stimmrechte aller Aktienklassen der Gesellschaft oder irgendeiner Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft beträgt die Laufzeit der Option höchstens fünf (5) Jahre ab dem Tag der Gewährung. (B) Jede Auszeichnung verfällt über einen Zeitraum von mindestens drei (3) Jahren ab dem Tag der Gewährung, sofern die Vergütung für bis zu 50.000.000 Aktien gilt (anteilig erhöht im Falle eines Aktiensplits, einer Aktiendividende oder ähnlichem) Event) kann ohne Rücksicht auf die 3-jährige Ausübungsbeschränkung gewährt werden, vorausgesetzt, dass Umwandlungsoptionen und Prämien, die auf der Grundlage von Leistungszielen gewährt werden oder in weniger als drei (3) Jahren auf Todesfall, Invalidität oder Ruhestand beruhen Nicht auf die Grenze dieses § 10 b. (C) Der Preis kann nicht gekürzt, ersetzt, durch Streichung neu vereinbart oder ohne Zustimmung der Aktionäre der Gesellschaft geändert werden (außer im Zusammenhang mit einer Anpassung gemäß § 14), wenn der Effekt darin besteht, den Ausübungspreis für die Anteile zu senken Zugrunde liegen. 11. Ausübungspreis und Berücksichtigung. (A) Der Ausübungspreis pro Aktie für jede Auszeichnung entspricht dem vom Verwaltungsrat festgelegten Kurs, wobei folgende Bedingungen erfüllt sind: (i) Im Fall einer Anreizoption (A), die einem Arbeitnehmer gewährt wird, (10) der Stimmrechte aller Aktienklassen der Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft besitzt, beträgt der Aktienpreis pro Aktie nicht weniger als 110 der Stimmrechte Marktwert je Aktie zum Zeitpunkt der Gewährung. (B), die einem anderen Arbeitnehmer gewährt wird, beträgt der Ausübungspreis pro Aktie mindestens 100 vom Marktwert je Aktie zum Zeitpunkt der Gewährung. (Ii) Mit Ausnahme der Umwandlungsoptionen gemäß Ziffer 6 (c) beträgt der Ausgabepreis pro Aktie im Rahmen einer Nichtqualifizierten Aktienoption oder SAR mindestens fünfundsiebzig Prozent (75) des Marktwertes pro Aktie zum Zeitpunkt der Gewährung . Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen (oder einer sonstigen Bestimmung des Plans) erfüllen die Optionen und SAR, die Arbeitnehmern gewährt werden, die für die Zwecke des FLSA nicht steuerfrei sind, die Voraussetzungen für den Ausschluss vom regulären Tarif für die Zwecke des FLSA Einen Optionsschein von mindestens 85% des Marktwertes der zugrunde liegenden Aktien zum Zeitpunkt der Gewährung haben, können diese Optionen oder SARs nicht innerhalb von sechs (6) Monaten unmittelbar nach dem Tag der Ausübung ausübbar sein Sofern dies in der Zuschlagsvereinbarung vorgesehen ist, im Falle des Todes, der Invalidität oder des Ruhestandes des Zuzugs bei einer Änderung der Unternehmenskontrolle der Gesellschaft oder unter sonstigen Umständen, die nach dem FLSA oder den Regeln zulässig sind Und Vorschriften. (Iii) Die maximale Gesamtzahl der Anteile, die allen Nichtqualifizierten Aktienoptionen und SARs zugrunde liegen, mit einem pro Aktie ausgeübten Ausübungspreis von unter dem fairen Marktwert zu einem Gewährungszeitpunkt, der nach diesem Plan gewährt werden kann, beträgt 50.000.000 Aktien (anteilig erhöht Eines Aktiensplits oder einer Aktiendividende oder eines ähnlichen Ereignisses in Bezug auf die Anteile), vorausgesetzt, dass Wandlungsoptionen nicht mit der Grenze dieses Abschnittes 11 (a) (iii) rechnen. (B) Der Marktwert je Aktie ist der Schlusskurs je Aktie der Stammaktie am Nasdaq-Aktienmarkt (147Nasdaq148) am Tag der Gewährung. Wenn die Aktien nicht mehr an der Nasdaq notiert werden, bestimmt der Verwaltungsrat eine alternative Methode zur Bestimmung des Marktwertes der Anteile. (C) Die zu zahlende Vergütung für die bei der Ausübung einer Aus - schüttung auszugebenden Aktien einschließlich der Zahlungsart wird vom Verwaltungsrat zum Zeitpunkt der Gewährung bestimmt und kann aus Bargeld und / oder Scheck bestehen. Die Zahlung kann auch erfolgen, indem ein ordnungsgemäß ausgeführter Ausübungsbescheid zusammen mit unwiderruflichen Weisungen an einen Broker geliefert wird, um der Gesellschaft unverzüglich den für die Auszahlung des Ausübungspreises erforderlichen Betrag des Verkaufserlöses zu liefern. Handelt es sich bei dem Sachverständigen um einen Beauftragten der Gesellschaft im Sinne des § 16 des Börsengesetzes, so kann der Bevollmächtigte darüber hinaus berechtigt sein, den Kaufpreis ganz oder teilweise mit Anteilen zu bezahlen, die ab dem Ausübungstag der Bevollmächtigte sind Hat seit sechs (6) Monaten oder mehr im Besitz. Wenn der Preisträger ein Teilnehmer des 1998 Microsoft Corporation Aktienoptionsgewinn - und Bonusschuldverschreibungsprogramms ist, kann er darüber hinaus berechtigt sein, den Kaufpreis einer aufgeschobenen Option mit Anteilen ganz oder teilweise zu bezahlen. Die von den Beauftragten zur Auszahlung des Ausübungspreises verwendeten Aktien werden zu ihrem Marktwert am Ausübungstag bewertet. (D) Vor der Ausgabe der Anteile bei Ausübung einer Aus - schüttung hat der Sachverständige für die Auszahlung eine föderale, staatliche und örtliche Einkommens - und Beschäftigungssteuerabzugsverpflichtung zu zahlen. Handelt es sich bei einem Sachverständigen um einen Beauftragten der Gesellschaft im Sinne des § 16 des Börsengesetzes, so kann er beschließen, solche Verrechnungsverpflichtungen zu zahlen, indem er die Anteile mit einem Wert in Höhe des Betrags einbehält, der dem einbehaltenen Betrag gleichgestellt ist, und jede Vergabe Nach dem Plan zulassen oder verlangen, dass diese Verrechnungssteuerverpflichtungen gezahlt werden, indem die Gesellschaft Anteile hält, deren Wert dem Betrag entspricht, den sie einbehalten werden müssen. Der Wert der zurückzuzahlenden Anteile entspricht dem Marktwert der Anteile am Tag der Ausübung. Das Recht eines Bevollmächtigten, Anteile an die Gesellschaft zur Erfüllung der Verrechnungssteuerverpflichtungen zu veräußern, gilt als im Rahmen der ursprünglichen Gewährung eines Zuschusses genehmigt, es sei denn, er ist danach aufgehoben worden und wird ansonsten in Übereinstimmung mit Regel 16b-3 getätigt Und andere anwendbare Regelungen und jegliche Vergabe im Rahmen des Plans können zulassen oder verlangen, dass diese Verrechnungssteuerverpflichtungen gezahlt werden, indem die Gesellschaft Anteile hält, deren Wert dem Betrag entspricht, den sie einbehalten werden müssen. 12. Ausübung der Auszeichnung. (A) Verfahren für Ausübungsrechte als Aktionär. Jede nachträglich gewährte Vergütung ist zu solchen Zeitpunkten und unter den vom Verwaltungsrat zum Zeitpunkt der Gewährung bestimmten Bedingungen ausübbar und nach Maßgabe des Plans zulässig. Eine Auszeichnung kann nicht für einen Bruchteil einer Aktie ausgeübt werden. Eine Auszeichnung gilt als ausgeübt, wenn der Gesellschaft eine schriftliche oder elektronische Bekanntmachung über diese Ausübung gemäß den Bedingungen der Auszeichnung durch die Ausübung der Auszeichnung und der vollständigen Zahlung für die Anteile, für die die Auszeichnung gilt, erteilt worden ist Ausgeübt wurde, ist bei der Gesellschaft eingegangen. Die volle Zahlung kann, wie vom Verwaltungsrat genehmigt, alle nach Abschnitt 11 (c) des Plans zulässige Gegenleistung und Zahlungsweise umfassen. Bis zum Erwerb des Aktienzertifikats, das diese Anteile erbringt, (wie durch die entsprechende Eintragung in die Bücher der Gesellschaft oder einer ordnungsgemäß ermächtigten Übertragungsstelle der Gesellschaft belegt), besteht kein Stimmrecht und keine Dividendenberechtigung oder andere Rechte als Aktionär In Bezug auf die der Auszeichnung unterliegenden Aktien, ungeachtet der Ausübung des Zuschusses. Die Gesellschaft erteilt das Aktienzertifikat umgehend nach der Ausübung des Preises. Für den Fall, dass die Ausübung einer Aus - schüttung teilweise als Ausübung einer Anreizaktienoption und zum Teil als Ausübung einer nichtqualifizierten Aktienoption gemäß Ziffer 6 Buchstabe a behandelt wird, stellt die Gesellschaft einen Anteilschein aus, der die Anteile nachweist Die im Rahmen der Ausübung einer Anreizaktienoption erworben wurden, und eines gesonderten Aktienzertifikats, das die mit der Ausübung einer nichtqualifizierten Aktienoption erworbenen Aktien belegt und die entsprechenden Bescheinigungen entsprechend in ihren Anteilsübertragungsunterlagen festlegt. Für eine Dividende oder ein anderes Recht, für das der Stichtag vor dem Tag der Ausgabe der Aktienurkunde ausgestellt ist, wird keine Anpassung vorgenommen, außer wie in Ziffer 14 des Plans vorgesehen. Die Ausübung einer Auszeichnung in irgendeiner Weise und die Lieferung der Anteile, die Gegenstand einer solchen Vergabe sind, führen zu einer Verringerung der Anzahl der Anteile, die danach für die Zwecke des Plans und für die Veräußerung im Rahmen der Auszeichnung durch die Anzahl der Anteile verfügbar sein kann Über die der Preis ausgeübt wird. (B) Beendigung des Status als Teilnehmer. Im Falle der Beendigung des Continuous - Status eines Awardee146s als Teilnehmer kann der Awardee seine Rechte aus allen ausstehenden Awards in dem Umfang ausüben, der zum Zeitpunkt der Kündigung ausübbar ist (jedoch spätestens nach dem Ablauf der Laufzeit von Wie in der Zuschlagsvereinbarung festgelegt). Soweit der Preisträger zum Zeitpunkt der Kündigung nicht berechtigt war, seine Rechte aus diesen Prämien auszuüben oder diese Rechte nicht innerhalb der in den einzelnen Prämienvereinbarungen festgelegten Frist ausübt, beenden die Prämien, soweit nichts anderes bestimmt ist Werden. (C) Behinderung des Preisträgers. Unbeschadet der Bestimmungen in Ziffer 12 Buchstabe b) im Falle der Beendigung des Continuous Status eines Teilnehmers als Folge einer totalen und dauerhaften Invalidität (dh aufgrund einer medizinisch bestimmbaren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, die zu erwarten ist Im Todesfall oder für die Dauer eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten dauerte oder zu erwarten ist: (i) Der Sachwalter kann keine wesentliche Erwerbstätigkeit ausüben, oder (ii) der Preisträger hat Einkommensersatzleistungen erhalten for at least three months under an accident and health plan covering Company employees): (i) Any outstanding but unvested Stock Award shall become immediately vested (unless otherwise provided in the Award Agreement) and (ii) Any outstanding Option or SAR shall vest, but only to the extent of the vesting that would have occurred had the Awardee remained in Continuous Status as a Participant for a period of twelve (12) months after the date on which the Participant ceased performing services as a result of the total and permanent disability . An Option or SAR that is vested pursuant to this Section 12(c) must be exercised within eighteen (18) months (or such shorter time as is specified in the grant) from the date on which the Participant ceased performing services as a result of the total and permanent disability (but in no event later than the date of expiration of the term of such Option or SAR as set forth in the Award Agreement). To the extent that the Awardee was not entitled to exercise such Option or SAR within the time specified herein, the Award shall terminate. This Section 12(c) shall only apply to a Conversion Option to the extent provided in the Award Agreement for the Conversion Option. (d) Death of Awardee . Notwithstanding the provisions of Section 12(b) above, in the event of the death of an Awardee: (i) who is at the time of death a Participant with an outstanding Stock Award, all unvested shares under any outstanding Awards shall become immediately vested (unless otherwise provided in the Award Agreement). Such shares may be claimed by the Awardee146s estate or by a person who acquired the right to the shares by bequest or inheritance within twelve (12) months following the date of death. Any right to shares not claimed within twelve (12) months from the date of death shall be canceled. (ii) who is at the time of death a Participant with an outstanding Option or SAR, the Option or SAR will vest, but only to the extent of the vesting that would have occurred had the Awardee continued living and remained in Continuous Status as a Participant twelve (12) months following the date of death. An Option or SAR that is vested pursuant to this Section 12(d)(i) may be exercised, at any time within twelve (12) months following the date of death, by the Awardee146s estate or by a person who acquired the right to exercise the Award by bequest or inheritance or (iii) whose Option or SAR has not yet expired but whose Continuous Status as a Participant terminated prior to the date of death, the Option or SAR may be exercised, at any time within twelve (12) months following the date of death, by the Awardee146s estate or by a person who acquired the right to exercise the Option or SAR by bequest or inheritance, but only to the extent of the right to exercise that had vested at the date of termination. This Section 12(d) shall only apply to a Conversion Option to the extent provided in the Award Agreement for the Conversion Option. (e) Notwithstanding subsections (b), (c), and (d) of this Section 12, the Board shall have the authority to extend the expiration date of any outstanding Option in circumstances in which it deems such action to be appropriate (provided that no such extension shall extend the term of an Award beyond the date on which the Award would have expired if no termination of the Employee146s Continuous Status as a Participant had occurred). 13. Non-Transferability of Awards . An Award may not be sold, pledged, assigned, hypothecated, transferred, or disposed of in any manner other than by will or by the laws of descent or distribution and may be exercised, during the lifetime of the Awardee, only by the Awardee provided that the Board may permit further transferability, on a general or specific basis, and may impose conditions and limitations on any permitted transferability. 14. Adjustments to Shares Subject to the Plan . If any change is made to the Shares by reason of any stock split, stock dividend, recapitalization, combination of shares, exchange of shares or other change affecting the outstanding Shares as a class without the Company146s receipt of consideration, appropriate adjustments shall be made to (i) the maximum number and/or class of securities issuable under the Plan, (ii) the number and/or class of securities and/or the price per Share covered by outstanding Awards under the Plan, (iii) the Maximum Annual Participant Award, (iv) the maximum aggregate number of Shares underlying all Nonqualified Stock Options and SARs with a per Share exercise price of less than fair market value on any grant date that may be granted under the Plan, and (v) the maximum aggregate number of Shares underlying all Awards with a vesting period of less than three years. The Board may also make adjustments described in (i)-(v) of the previous sentence in the event of any distribution of assets to shareholders other than a normal cash dividend. In determining adjustments to be made under this Section 14, the Board may take into account such factors as it deems appropriate, including (i) the restrictions of applicable law, (ii) the potential tax consequences of an adjustment and (iii) the possibility that some Awardees might receive an adjustment and a distribution or other unintended benefit, and in light of such factors or circumstances may make adjustments that are not uniform or proportionate among outstanding Awards, modify vesting dates, defer the delivery of stock certificates or make other equitable adjustments. Any such adjustments to outstanding Awards will be effected in a manner that precludes the enlargement of rights and benefits under such Awards. Adjustments, if any, and any determinations or interpretations, including any determination of whether a distribution is other than a normal cash dividend, made by the Board shall be final, binding and conclusive. For purposes of this Section 14, conversion of any convertible securities of the Company shall not be deemed to have been effected without receipt of consideration. Except as expressly provided herein, no issuance by the Company of shares of any class, or securities convertible into shares of any class, shall affect, and no adjustment by reason thereof shall be made with respect to, the number or price of Shares subject to an Award. In the event of the proposed dissolution or liquidation of the Company, the Award will terminate immediately prior to the consummation of such proposed action, unless otherwise provided by the Board. The Board may, in the exercise of its sole discretion in such instances, declare that any Award shall terminate as of a date fixed by the Board and give each Awardee the right to exercise an Award as to all or any part of the Shares subject to an Award, including Shares as to which the Award would not otherwise be exercisable. In the event of a proposed sale of all or substantially all of the assets of the Company, or the merger of the Company with or into another corporation, each Award shall be assumed or an equivalent award shall be substituted by such successor corporation or a parent or subsidiary of such successor corporation, unless such successor corporation does not agree to assume the Award or to substitute an equivalent award, in which case the Board shall, in lieu of such assumption or substitution, provide for the Awardee to have the right to exercise the Award as to all of the Shares subject to Awards, including Shares as to which the Award would not otherwise be exercisable. If the Board makes an Award fully exercisable in lieu of assumption or substitution in the event of a merger or sale of assets, the Board shall notify the Awardee that the Award shall be fully exercisable for a period of fifteen (15) days from the date of such notice, and the Award will terminate upon the expiration of such period. 15. Time of Granting Awards . The date of grant of an Award shall, for all purposes, be the date on which the Company completes the corporate action relating to the grant of such Award and all conditions to the grant have been satisfied, provided that conditions to the grant, exercise or vesting of an Award shall not defer the date of grant. Notice of a grant shall be given to each Participant to whom an Award is so granted within a reasonable time after the determination has been made. 16. Substitutions and Assumptions . The Board shall have the right to substitute or assume Awards in connection with mergers, reorganizations, separations, or other transactions to which Section 424(a) of the Code applies, provided such substitutions and assumptions are permitted by Section 424 of the Code and the regulations promulgated thereunder. The number of Shares reserved pursuant to Section 3 may be increased by the corresponding number of Awards assumed and, in the case of a substitution, by the net increase in the number of Shares subject to Awards before and after the substitution. 17. Amendment and Termination of the Plan . (a) Amendment and Termination . The Board may amend or terminate the Plan from time to time in such respects as the Board may deem advisable (including, but not limited to amendments which the Board deems appropriate to enhance the Company146s ability to claim deductions related to stock option exercises) provided that any increase in the number of Shares subject to the Plan, other than in connection with an adjustment under Section 14 of the Plan, and any amendment described in Section 10(c) of the Plan, shall require approval of or ratification by the shareholders of the Company. (b) Participants in Foreign Countries . The Board shall have the authority to adopt such modifications, procedures, and subplans as may be necessary or desirable to comply with provisions of the laws of foreign countries in which the Company or its Subsidiaries may operate to assure the viability of the benefits from Awards granted to Participants performing services in such countries and to meet the objectives of the Plan. (c) Effect of Amendment or Termination . Except as otherwise provided in Sections 4 and 14, any such amendment or termination of the Plan shall not affect Awards already granted and such Awards shall remain in full force and effect as if this Plan had not been amended or terminated, unless mutually agreed otherwise between the Awardee and the Board, which agreement must be in writing and signed by the Awardee and the Company. 18. Conditions Upon Issuance of Shares . Shares shall not be issued pursuant to the exercise of an Award unless the exercise of such Award and the issuance and delivery of such Shares pursuant thereto shall comply with all relevant provisions of law, including, without limitation, the Securities Act of 1933, as amended, the Exchange Act, the rules and regulations promulgated thereunder, and the requirements of any stock exchange upon which the Shares may then be listed, and shall be further subject to the approval of counsel for the Company with respect to such compliance. 19. Reservation of Shares . The Company, during the term of this Plan, will at all times reserve and keep available such number of Shares as shall be sufficient to satisfy the requirements of the Plan. 20. No Employment/Service Rights . Nothing in the Plan shall confer upon any Participant the right to an Award or to continue in service as an Employee or Consultant for any period of specific duration, or interfere with or otherwise restrict in any way the rights of the Company (or any Parent or Subsidiary employing or retaining such person), or of any Participant or Awardee, which rights are hereby expressly reserved by each, to terminate such person146s services at any time for any reason, with or without cause. All share numbers in the Plan reflect the 2-for-1 stock split effected February 2003.Employee Stock and Savings Plans Stock Plans (Excluding Stock Options) Stock awards Stock awards (SAs) are grants that entitle the holder to shares of Microsoft common stock as the award vests. Our SAs generally vest over a five-year period. Shared performance stock awards Shared performance stock awards (SPSAs) are a form of SA in which the number of shares ultimately received depends on our business performance against specified performance targets. We granted SPSAs for fiscal years 2012, 2011, and 2010 with performance periods of July 1, 2011 through June 30, 2012, July 1, 2010 through June 30, 2011, and July 1, 2009 through June 30, 2010, respectively. In August following the end of each performance period, the number of shares of stock subject to the award is determined by multiplying the target award by a percentage ranging from 0 to 150. The percentage is based on performance metrics for the performance period, as determined by the Compensation Committee of the Board of Directors in its sole discretion. An additional number of shares, approximately 12 of the total target SPSAs, are available as additional awards to participants based on individual performance. One-quarter of the shares of stock subject to each award vest following the end of the performance period, and an additional one-quarter of the shares vest on each of the following three anniversaries of the grant date. Executive officer incentive plan Under the Executive Officer Incentive Plan (EOIP), the Compensation Committee awards performance-based compensation to executive officers for specified performance periods. During the periods reported, executive officers were eligible to receive annual awards comprising cash and SAs from an aggregate incentive pool equal to a percentage of consolidated operating income. For fiscal years 2012, 2011, and 2010, the pool was 0.3, 0.25, and 0.45 of operating income, respectively. In September following the end of the fiscal year, each executive officer may receive a combined cash and SA award with a total value equal to a fixed percentage of the aggregate pool. The fixed percentage ranges between 0 and 150 of a target based on an assessment of the executive officers performance during the prior fiscal year. Following approval of the awards, 20 of the award is payable to the executive officers in cash, and the remaining 80 is converted into an SA for shares of Microsoft common stock. The number of shares subject to the SA portion of the award is determined by dividing the value of 80 of the total award by the closing price of Microsoft common stock on the last business day in August of each year. The SA portion of the award vests one-quarter immediately after the award is approved following fiscal year-end and one-quarter on August 31 of each of the following three years. Activity for all stock plans The fair value of each award was estimated on the date of grant using the following assumptions:Note 20 - Employee Stock and Savings Plans Stock Plans (Excluding Stock Options) Stock awards Stock awards (SAs) are grants that entitle the holder to shares of Microsoft common stock as the award vests. Die SA wohnen in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren. Leadership-Aktien-Awards Leadership-Aktien-Prämien (LSAs) sind eine Form von SAs, bei der die Anzahl der Aktien, die letztlich erhalten werden, von unserer Geschäftsentwicklung abhängt von bestimmten Performance-Metriken. LSAs haben im Geschäftsjahr 2013 gemeinsame Aktienaktien (SPSA) ersetzt. Aktien, die zuvor im Rahmen des SPSA-Programms ausgegeben wurden, werden weiterhin unter ihrer ursprünglichen Laufzeit, in der Regel mit einer Restlaufzeit von drei Jahren, wettbewerbsfähig bleiben. Eine Basiszahl von LSAs wird in jedem Geschäftsjahr gewährt, das den Leistungszeitraum für die Awards darstellt. Nach Beendigung des Performance-Zeitraums kann die Anzahl der Aktien um 25 erhöht werden, wenn bestimmte Performance-Metriken erfüllt sind. Ein Viertel der vergebenen Aktien wird ein Jahr nach dem Tag der Gewährung ausgeben. Die verbleibenden Anteile werden während der folgenden drei Jahre halbjährlich ausgeübt. Executive Incentive Plan Im Rahmen des Executive Incentive Plan (EIP) vergibt das Compensation Committee leistungsorientierte Vergütungen, die sowohl Barmittel als auch SAs an Führungskräfte und bestimmte Führungskräfte umfassen. Für Führungskräfte, ihre Auszeichnungen basieren auf einem aggregierten Incentive-Pool in Höhe eines Prozentsatzes der konsolidierten Betriebserträge. Für die Geschäftsjahre 2013, 2012 und 2011 betrug der Pool 0,35, 0,3 bzw. 0,25 Betriebserträge. Die SA wohnen im August eines jeden der vier Jahre nach dem Tag der Erteilung. Die endgültigen Geldpreise werden nach jeder Leistungsperiode auf der Grundlage der individuellen und geschäftlichen Leistung ermittelt. Aktivität für alle Aktienpläne Der beizulegende Zeitwert der einzelnen Schätzungen wurde am Tag der Gewährung unter Zugrundelegung folgender Annahmen geschätzt: Insgesamt belief sich der Fair Value der gezeichneten Aktienpreise für die Geschäftsjahre 2013, 2012 auf 2,8 Mrd., 2,4 Mrd. und 1,8 Mrd. Euro , Und 2011, beziehungsweise. Aktienoptionen Derzeit gewähren wir Aktienoptionen vorwiegend in Verbindung mit Unternehmensakquisitionen. Wir haben in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 zwei Millionen, sechs Millionen und null Aktienoptionen in Verbindung mit Unternehmensakquisitionen gewährt. Die Mitarbeiteraktienoptionstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2013 wie folgt: Zum 30. Juni 2013 wurden 191 Millionen Aktien unserer Stammaktie für die künftige Emission durch den Plan reserviert. Sparplan Wir haben einen Sparplan in den USA, der nach § 401 (k) des Internal Revenue Code und einer Reihe von Sparplänen an internationalen Standorten qualifiziert ist. Teilnehmende U. S.-Mitarbeiter können bis zu 75 ihres Gehalts, aber nicht mehr als gesetzliche Grenzen einbringen. Wir leisten 50 Cent für jeden Dollar, den ein Teilnehmer in diesen Plan mit einem maximalen Beitrag von 3 der Teilnehmer verdient. Entsprechende Beiträge für alle Pläne waren in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 393 Millionen, 373 Millionen und 282 Millionen aufwandswirksam. Matching Beiträge werden proportional zu jedem Teilnehmer freiwillig Beiträge in die Investition Optionen, die im Rahmen des Plans. Investmentoptionen im US-Plan beinhalten Microsoft Stammaktien, aber weder Teilnehmer noch unsere passenden Beiträge müssen in Microsoft Stammaktien investiert werden. copy 2013 Microsoft


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